Bundes-Immissionsschutzgesetz

28. März 2024

Foto: © CYTOK GmbH / via KI-Tool Magic Media (Canva)

Neuigkeiten für die Zukunft der grünen Mobilität durch erneuerbare Kraftstoffe

Der Bundestag hat kürzlich eine wegweisende Neufassung zur 37. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verabschiedet, die neuen Regeln für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr einführt.

Diese Novelle schafft nicht nur Rechts- und Investitionssicherheit für die Nutzung von erneuerbaren E-Fuels im Verkehr, sondern setzt auch EU-Vorgaben um. Insbesondere werden Anforderungen für den bezogenen Strom bei der Herstellung sowie die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen festgelegt.

Als Unternehmen, das sich für die Zukunft der nachhaltigen Energie einsetzt, sehen wir in diesem einen wichtigen Impuls in die entscheidende Richtung zur Energiewende und für den Klima- und Umweltschutz!

Unsere Power-to-X Technologie kann diese erneuerbaren E-Fuels produzieren und zur Verfügung stellen. Erfahrt mehr dazu unter unseren Beitrag vom 7.3.2024.

Zur Quelle und der Neufassung von der 37. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kommt ihr hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw11-de-bundesimmissionsschutzgesetz-991122 

Eure hydrogen pirates von der Ostseeküste

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